Verordnung
Wer verordnet logopädische
Therapie?
Die logopädische Therapie wird
von Hausärzten, HNO-Ärzten,
Neurologen, Kinderärzten,
Kieferorthopäden oder von
anderen Fachärzten verordnet.
Kostenübernahme
Die Behandlungen werden von
allen gesetzlichen und privaten
Krankenkassen bezahlt. Patienten
über 18 Jahre müssen, sofern
nicht befreit, einen
gesetzlichen Eigenanteil
übernehmen, auf den wir als
Heilmittelerbringer keinen
Einfluss haben.
Zusammenarbeit
Die gute Zusammenarbeit mit
Ärzten, Pflegepersonal,
Kindergärten und Schulen ist für
den Erfolg der Therapie ebenso
wichtig, wie die Mithilfe der
Eltern oder Angehörigen.